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Bei der am 2. Februar 2001 verabschiedeten Aktualisierung des Aktionsprogramms zu Gunsten der KMU ist vorgesehen, dass die Regierung die derzeitigen staatlichen Instrumente zur finanziellen Unterstützung verstärken und neue Mittel entwickeln wird, um Anreize zur Gründung neuer Unternehmen sowie zur wirtschaftlichen Expansion der bestehenden Unternehmen zu schaffen. Eine besondere Rolle spielen dabei die qualitativen Aspekte des Wachstums sowie die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung.
Aus diesem Grund hat das Ministerium für Mittelstand einen Entwurf für eine neues Rahmengesetz über Beihilfen zu Gunsten des Mittelstandes ausgearbeitet mit dem Ziel einer tief greifenden Reform der Regelung über staatliche Beihilfen an mittelständische Unternehmen. Das Gesetz vom 29. Juli 1968 über Strukturverbesserungen bei kaufmännischen und handwerklichen Unternehmen sollte durch einen völlig neuen Text ersetzt werden. Denn auch wenn sich das Gesetz von 1968 in den drei Jahrzehnten seiner Anwendung ohne jeden Zweifel bewährt hat, so musste doch festgestellt werden, dass es weder der Struktur noch den derzeitigen Bedürfnissen der KMU angepasst war und dass es ebenfalls der Entwicklung im Bereich der europäischen Regelungen über staatliche Beihilfen und Unternehmensförderung nur ungenügend Rechnung trug.
Die Reform nahm konkrete Formen an durch die Verabschiedung des Gesetzes vom 30.Juni 2004 das am 6.August 2004 in Kraft getreten ist. Die verschiedenen Beihilferegelungen finden Sie auf dieser Website.
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