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Hier können Sie die wichtigsten Gesetzestexte und Verordnungen über den Zuständigkeitsbereich der Ministerialabteilung für Mittelstand einsehen.
Gesetz vom 2. September 2011 zur Zugangsregelung zu den Berufen des Handwerks, des Handels der Industrie sowie zu verschiedenen freien Berufen.
Gesetz vom 30.Juni 2004 zur strukturellen Verbesserung der Handels- und Handwerksunternehmen.
zur Abänderung:
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des abgeänderten Gesetzes vom 28. Dezember 1988 zur Zugangsregelung zu den Berufen des Handwerks, des Handels, der Industrie sowie zu verschiedenen freien Berufen;
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des Sozialversicherungsgesetzbuches.
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zur Zugangsregelung zu den Berufen des Handwerks, des Handels, der Industrie sowie zu verschiedenen freien Berufen;
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zur Abänderung von Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Juli 1935 zur Regelung der Bedingungen zur Erlangung des Meistertitels und –briefs in Ausübung der Berufe (Mém. A 1988, S. 1493), abgeändert durch das Gesetz vom 4. November 1997 (Mém. A 1997, S. 2682) und durch das Gesetz vom 12. Februar 1999 (Mém. A 1999, S. 190)
zur Abänderung der Artikel 2, 12, 22 und 26 des abgeänderten Gesetzes vom 28. Dezember 1988 zum Niederlassungsrecht

zum Handels- und Firmenregister sowie zur Buchhaltung und den Jahreskonten der Unternehmen und zur Abänderung verschiedener anderer gesetzlicher Reglungen
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zur Aufstellung der Liste der Haupt- und Nebenberufe, wie sie in Artikel 13(1) des Niederlassungsgesetzes vom 28. Dezember 1988 vorgesehen ist ;
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zur Bestimmung der Bedingungen zur beruflichen Qualifikation wie sie zur Ausübung der Nebenberufe gemäß Artikel 13(3) des Niederlassungsgesetzes vom 28. Dezember 1988 erforderlich ist (Mém. A 1990, S. 186)
zur Bestimmung des Tätigkeitsbereichs der Haupt- und Nebenberufen im Handwerksbereich.
zur Organisation der Verhältnisse zwischen unabhängigen Handelsagenten und ihren Mandanten sowie zur Umsetzung der Direktive 86/653/EWG des Europäischen Rats vom 18. Dezember 1986 (Mém. A 1994, S.1088)

zur Regelung der Ausübungsbedingungen von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Aufenthalten und zur Umsetzung der Direktive vom 13. Juni 1990 bezüglich von Reisen, Ferienaufenthalten und Pauschalreisen. (Mém. A 1994, S.1092)
zur Bestimmung der Höhe, der Modalitäten und der Verwendung der Finanzbürgschaft welche im Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 zur Regelung der Ausübungsbedingungen von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Aufenthalten und zur Umsetzung der Direktive vom 13. Juni 1990 bezüglich von Reisen, Aufenthalten und Pauschalreisen, vorgesehen ist. (Mém. A 1997, S.2693)
zur Abänderung von Artikel 3 Punkt 15 der Großherzoglichen Ausführungsbestimmung vom 4. November 1997 zur Bestimmung der Elemente der Vorabinformation sowie der Vertragsbestimmungen bezüglich von Reisen, Aufenthalten und Pauschalreisen, in Ausführung der Artikel 9, 11 und 12 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 zur Regelung der Ausübungsbedingungen von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation und dem Verkauf von Reisen oder Aufenthalten und zur Umsetzung der Direktive vom 13. Juni 1990 bezüglich von Reisen, Aufenthalten und Pauschalreisen.

zur Erstellung der in Artikel 7 des Niederlassungsgesetzes vom 28. Dezember 1988 vorgesehenen Liste der Handelsbranchen im Einzelhandel. (Mém. A 1997, S.2682)
zur Bestimmung der Form und des Inhalts des Antrags auf eine Sondergenehmigung sowie der Marktstudie gemäß Artikel 12 des abgeänderten Gesetzes vom 28. Dezember 1988 zum Niederlassungsrecht. (Mém. A 1997, S.2922)
bezüglich der privaten Tätigkeiten im Bereich der Bewachung und der Beaufsichtigung. (Mém. A 1990, S.382)
zur Niederlassung des Beförderers von Passagieren und des Beförderers von Waren auf der Straße.

zur Organisation der Berufe des Architekten und des beratenden Ingenieurs. (Mem. A 1989, S.1625)
zur Organisation des Berufs des Steuerberaters
zur Regelung der Domizilierung von Unternehmen
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der Schaffung und Regelung der Berufe des Geometers und des offiziellen Geometers;
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der Abänderung des abgeänderten Gesetzes vom 28. Dezember 1988 zur Regelung des Zugangs zu den Berufen des Handwerkers, des Händlers, des Industriellen sowie zu verschiedenen freien Berufen.
zur Regelung verschiedener Handelspraktiken, zur Bestrafung des unlauteren Wettbewerbs und zur Umsetzung der Direktive 97/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rats in Abänderung der Direktive 84/450/EWG über irreführende Werbung zur Einführung der vergleichenden Werbung.
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